Lizenzfreie Bilder/Fotos - Was beachten? (Infografik)
Stockfotoportale und Anbieter "lizenzfreier Bilder und Fotos" sind sehr praktisch. Aber wenn man dort ein Bild lizenziert hat, so kann man noch lange nicht damit machen, was man will. Die folgende Infografik veranschaulicht die Zusammenhänge.
(Neu! Infografik: Was ist CreativeCommons?)

Diese Infografik darf gerne geteilt werden (CC-BY-SA)
Stockphoto-Anbieter
Hier die Links zu den in der Infografik erwähnten Anbietern von lizenzfreien Fotos und Bildern:
- Fotolia
- Pixelio
- ProjectPhotos
- 123rf
- AboutPixel
- iStockphoto
- depositphotos
- dreamstime
- shutterstock
- photocase
Hinweise zur Infografik
Natürlich ist das Ganze etwas vereinfacht dargestellt. Man sollte bedenken, dass es zu Änderungen bei einzelnen Anbieter kommen kann. Außerdem wurde stets die "Standard-Lizenz" geprüft. Bei einigen Anbietern gelten bei "erweiterten Lizenzen" andere Regeln. In jedem Fall gilt - egal, ob vorgeschrieben oder freigestellt:
- Nennung des Autoren sollte zum guten Ton gehören.
- Verlinkung des Fotoportals im Impressum schadet nicht, auch das sollte zum guten Ton gehören.
- In praktisch keiner Lizenz-Bestimmung ist die Nutzung der Bilder in Social-Media-Diensten wie faceBook, Pinterest oder Google+ gestattet. Anders herum: man darf lizensierte Bilder nicht im Social Web benutzen.
Die Infografik hilft hoffentlich, ein grundsätzliches Verständnis für den Umgang mit Fotos/Bildern im Internet zu bekommen. Bilder sind kein Freiwild, die man einfach so herunterladen oder einbinden darf.
Das Urheberrecht
Das Urheberrecht ist ein (in Deutschland) unveräußerliches Recht am eigenen Bildwerk. Wenn man ein Bild malt oder zeichnet, dann ist man der Urheber dieses Bildes. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Technik ein Bild erstellt wurde. Ebenso verhält es sich bei Fotografien. Wer ein Bild erstellt, ist der Urheber dieses Bildes.
Das Urheberrecht verleiht weitere Rechte, zum Beispiel die Urheber-Persönlichkeitsrechte. Dazu gehört zum Beispiel, dass sich niemand anderes als Ersteller des Bildes bezeichnen darf. Interessant ist, dass man in Rahmen der Urheber-Persönlichkeitsrechte auch das Recht hat, Zugang zum eigenen Bild zu bekommen. Wenn also jemand ein Bild von mir kauft, dann habe ich das Recht, (nach Absprache) mein Bild zu sehen.
Das Nutzungsrecht ist Teil des Urheberrechts
Das wichtigste Recht, dass sich aus dem Urheberrecht ableitet, ist das Nutzungsrecht. Als Urheber hat man prinzipiell die volle Kontrolle über jede Form der Nutzung des Bildes. Man kann das Nutzungsrecht in verschiedene Bereiche aufteilen und jeweils einzeln verkaufen. Der Preis ist dabei natürlich stets Verhandlungssache. Die umfangreichste Veräußerung der Nutzungsrechte ist das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht. Damit erwirbt der Käufer praktische alle Nutzungmöglichkeiten. Als Urheber muss man dann natürlich aufpassen, dass man nicht einander widersprechende Nutzungrechte verkauft. Daher: lieber immer ein Hintertürchen auflassen, oder zumindest genau aufpassen, wenn irgendwo „ausschließlich“ oder „unbegrenzt“ steht.
Weiterlesen
- Hier eine Liste von Bilderquellen, deren Bilder gemeinfrei sind.
- Mizine: Fotolia Abmahnung vorbeugen
- IT-Rect Kanzlei: So geht’s: Fotos von Pixelio, Fotolia, Aboutpixel etc. rechtskonform im Internet nutzen
- tagSeoBlog: Urheberrecht, Nutzungsrecht und Bildlizensierung
- Über Bilder an sich...